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BVerwG, 02.10.2007 - 8 B 78.07 (8 B 8.07) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen eines verfolgungsbedingten Vermögensverlusts; Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.08.2006 - 22 A 199.98
- BVerwG, 04.07.2007 - 8 B 8.07
- BVerwG, 02.10.2007 - 8 B 78.07 (8 B 8.07)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.07.2007 - 8 B 8.07
Auszug aus BVerwG, 02.10.2007 - 8 B 78.07
BVerwG 8 B 78.07 (8 B 8.07).Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 - wird zurückgewiesen.
- VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05
Rückübertragungsrecht
Eine Beschlagnahme von Vermögenswerten durch staatliche Stellen kann damit ebenfalls den Anforderungen an einen Vermögensverlust auf andere Weise genügen, sofern die Maßnahme nicht lediglich der vorläufigen Sicherung diente bzw. sich nicht in Verwaltungs- und Verfügungsbeschränkungen erschöpfte, sondern sich in der Rechtswirklichkeit hinreichend manifestiert hat und zum Ausdruck bringt, dass sich der Eigentümer ab einem bestimmten Zeitpunkt zu Gunsten des Deutschen Reichs als endgültig aus seinem Eigentum verdrängt ansehen musste (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 02. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 78.07 - juris Rn. 4 …und Beschl. v. 04. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 - juris Rn. 7;… Beschl. v. 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - juris Rn. 4 zu einer Beschlagnahme nach der "Polenverordnung";… demgegenüber zur Entziehung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse nach der "Feindvermögensverordnung": BVerwG, Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - juris Rn. 11). - BVerfG, 14.09.2011 - 1 BvR 3475/08
Zum Tatbestandsmerkmal des "verfolgungsbedingten Vermögensverlustes" in § 1 Abs 6 …
Er kam der Sache nach letztlich auch J. M. zugute (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 78.07 -, juris), unabhängig davon, dass solches von den NS-Behörden wohl kaum beabsichtigt gewesen sein mag. - VG Berlin, 10.12.2007 - 22 A 56.06
Beschlagnahme und Pfändung von Aktien - keine Berechtigung für Entschädigung
Nachdem sich herausgestellt habe, dass die ehemals beschlagnahmten Aktien körperlich noch vorhanden seien und im Auftrag der Beklagten zur Versteigerung anstünden, werde hilfsweise zur weiteren Sachverhaltsaufklärung die Beiziehung der Aktien und aller im Zusammenhang mit deren Aushändigung an das Auktionshaus P. übergebenen bzw. noch bei der Beklagten vorhandenen Unterlagen beantragt, gleichermaßen die Beiziehung aller zu den Verfahren VG 22 A 199.98, BVerwG 8 B 8.07 und BVerwG 8 B 78.07 beigezogenen Akten.Die auf Feststellung der Berechtigung hinsichtlich eines ehemals der Emil Köster AG gehörenden Grundstücks gerichtete Klage VG 22 A 199.98 blieb ohne Erfolg (Urteil der Kammer vom 24. August 2006; BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 - und vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 78.07 -), da es u.a. an einem verfolgungsbedingten Vermögensverlust des Jakob Michael in Bezug auf die Emil Köster AG fehlte.
- BVerwG, 02.09.2008 - 8 B 35.08
Verfassungskonforme Anwendung des Vermögensgesetzes i.F. eines von …
Die von den Klägern erhobenen Rechtsfragen sind nach den im Parallelverfahren ergangenen Beschlüssen des Senats vom 4. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 - und vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 78.07 - dahingehend geklärt, dass in der Beschlagnahme der Aktien und deren Verwahrung im Depot der Reichsbank nur eine Beschränkung der Verfügungsbefugnis des Aktionärs ohne enteignende Wirkung gelegen hatte.